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Zulassungsbedingungen

Bachelor-Studiengänge

Studienbewerber sollten über einen Sekundarschulabschluss verfügen. Sie sollten berechtigt sein, ihr Studium an Hochschulen (Universitäten) in dem Land fortzusetzen, in dem die Reifezeugnisse ausgestellt wurden.
Die Noten im Reifezeugnis des Bewerbers, die für den beantragten Studiengang relevant sind, sollten nicht weniger als 62 % der maximalen Note gemäß dem Notensystem des Landes betragen, in dem der Bewerber seine Sekundarschulbildung abgeschlossen hat.

Master-Studiengänge

Bewerberinnen und Bewerber sollten mindestens über einen Bachelor-Hochschulabschluss (BA/BSc oder MA/MSc) verfügen. Die Durchschnittsnote des Diploms für Hochschulbildung (BA/BSc) beträgt nicht weniger als das Äquivalent von Gut 4 nach dem bulgarischen Notensystem oder 72 % der maximal möglichen Punktzahl.

Promotion oder Postgraduiertenstudium

Bewerberinnen und Bewerber sollten über einen Master-Hochschulabschluss (MA/MSc) verfügen.

Die Durchschnittsnote des Diploms für Hochschulbildung (MA/MSc) beträgt nicht weniger als das Äquivalent von Gut 4 nach dem bulgarischen Notensystem. Im bulgarischen Notensystem beträgt die Höchstpunktzahl 6.

Wie bei ähnlichen Systemen auf der ganzen Welt erfordert der Zugang zu einem Masterstudiengang ein zuvor abgeschlossenes Bachelorstudium in Bulgarien oder im Ausland, ebenso wie eine Promotion einen abgeschlossenen Masterabschluss erfordert. Die Qualifikationen werden durch die Nationale Evaluierungs- und Akkreditierungsagentur beim Ministerrat bewertet und akkreditiert.