EINTRITT
Allgemeine Bewerbungs- und Zulassungsvoraussetzungen für Bachelor-Studiengänge:
- Bewerberinnen und Bewerber sollten über einen Sekundarschulabschluss verfügen. Sie sollten berechtigt sein, ihr Studium an Hochschulen (Universitäten) in dem Land fortzusetzen, in dem die Sekundarschuldiplome ausgestellt wurden.
- Die Noten im Abschlusszeugnis des Bewerbers für die Sekundarschulbildung, die für das beantragte Hauptfach relevant sind, sollten mindestens
62 %
der Höchstnote gemäß dem Notensystem des Landes betragen, in dem der Antragsteller die Sekundarschulbildung abgeschlossen hat.
Allgemeine Bewerbungs- und Zulassungsvoraussetzungen für Masterstudiengänge:
- Bewerberinnen und Bewerber sollten mindestens über einen Bachelor-Abschluss (BA/BSc oder MA/MSc) verfügen.
- Die Durchschnittsnote des Hochschuldiploms (BA/BSc) liegt nicht unter dem Äquivalent von Gut 4 nach dem bulgarischen Notensystem oder 72 % der maximal möglichen Punktzahl.
Allgemeine Bewerbungs- und Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion oder ein Aufbaustudium:
- Bewerber sollten über einen Master-Abschluss in Hochschulbildung (MA/MSc) verfügen.
- Die Durchschnittsnote des Hochschuldiploms (MA/MSc) liegt nach dem bulgarischen Notensystem nicht unter dem Äquivalent von Gut 4. Im bulgarischen Notensystem beträgt die Höchstpunktzahl 6.
Wie bei ähnlichen Systemen auf der ganzen Welt erfordert der Einstieg in einen Masterstudiengang ein zuvor abgeschlossenes Bachelorstudium in Bulgarien oder im Ausland, ebenso wie eine Promotion ein abgeschlossenes Masterstudium voraussetzt. Die Qualifikationen werden durch die Nationale Evaluierungs- und Akkreditierungsagentur beim Ministerrat bewertet und akkreditiert.