über
Vorübergehender Wohnort für Studierende
Erfahren Sie alles über
Vorübergehender Wohnort für Studierende
Eine Aufenthaltserlaubnis in Bulgarien zum Zweck des Studiums ist eine langfristige Aufenthaltserlaubnis, die ausländischen Studierenden an einer akkreditierten Bildungseinrichtung in der Republik Bulgarien ausgestellt wird.
Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr erteilt und kann verlängert werden, sofern der Studierende weiterhin die geltenden gesetzlichen und schulischen Anforderungen erfüllt. Die Erneuerung kann von der erfolgreichen Teilnahme und dem Fortschritt des Schülers im Studium während des akademischen Jahres abhängen.
Welche ausländischen Studierenden können in Bulgarien eine Aufenthaltserlaubnis erhalten?
Vollzeitstudierende, die an Hochschulen (HEIs) in Bulgarien eingeschrieben sind, können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erhalten. Diese Aufenthaltsbasis gilt für Studierende, die in eine reguläre (Vollzeit-)Ausbildung eingeschrieben sind. Studierende, die in Teilzeit oder anderen Bildungsformen eingeschrieben sind und die gesetzlichen Anforderungen für die reguläre Bildung nicht erfüllen, haben aufgrund ihres Studiums in der Regel keinen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis.
Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für einen ausländischen Studenten
Eine Aufenthaltserlaubnis in Bulgarien zum Zweck des Studiums ist eine langfristige Aufenthaltserlaubnis, die ausländischen Studierenden an einer akkreditierten Bildungseinrichtung in der Republik Bulgarien ausgestellt wird.
Wichtige Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende in Bulgarien
- Rechtliche Grundlage. Die Aufenthaltserlaubnis für Studierende wird gemäß Artikel 24c des Gesetzes über Ausländer in der Republik Bulgarien (FRBA) erteilt. Nach dieser Bestimmung sind berechtigte ausländische Staatsangehörige Studierende, die zu einem Vollzeitstudium an einer Hochschule in Bulgarien zugelassen werden.
- Visum D. Im Allgemeinen müssen Antragsteller vor der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis ein Visum D gemäß Artikel 15(1) des FRBA besitzen. Eine Ausnahme gilt für ausländische Staatsangehörige bulgarischer Herkunft, die zu einem Vollzeitstudium zugelassen wurden und einen Nachweis über bulgarische Herkunft erbringen können; sie können die Aufenthaltserlaubnis beantragen, ohne vorher ein Visa D zu erhalten.
- Bildungsdokumentation. Der Antrag erfordert Dokumente, die die Zulassung und Einschreibung in ein Vollzeitstudium bestätigen, einschließlich eines Nachweises über die Zahlung der entsprechenden Einschreibungsgebühr nach der Einreise nach Bulgarien mit dem erforderlichen Visum. Die zuständige Migrationsbehörde kann je nach Einzelfall zusätzliche Dokumente verlangen.
- Gültigkeit. Eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende kann bis zu einem Jahr erteilt werden und kann verlängert werden, solange der Studierende weiterhin die gesetzlichen Voraussetzungen für den Aufenthalt auf Basis des Studiums erfüllt.
Besondere Merkmale einer Studentenaufenthaltserlaubnis in Bulgarien
- Zählt die Aufenthaltszeit. Bei der Berechnung der für den Langzeitaufenthalt erforderlichen Zeitraum werden nur 50 % der in Bulgarien verbrachten Zeit als Student gemäß Artikel 24c gezählt. Das bedeutet, dass der Studentenwohnheim nicht vollständig für den fünfjährigen Zeitraum für den Langzeitaufenthalt angerechnet wird.
- Wechsel der Wohnsitzgrundlage. Nach Abschluss ihres Studiums können ausländische Studierende möglicherweise auf einer anderen rechtlichen Basis, etwa durch Beschäftigung oder einen anderen anwendbaren Grund, einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung stellen, sofern sie die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- Wohnsitz nach dem Abschluss, um Arbeit zu suchen. Ein Ausländer, der ein Vollzeitstudium an einer bulgarischen Hochschule abgeschlossen hat, kann eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 9 Monate zur Beschäftigungssuche erhalten, vorausgesetzt, er registriert sich innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Abschluss des Studiums als Arbeitssuchender bei der Arbeitsvermittlung.
- Verlängerte Gültigkeit für das letzte Jahr. Nach dem geltenden Gesetz kann eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate erteilt werden, wenn es sich um das letzte Studienjahr des Studierenden handelt.